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IV. Zahlungsbedingungen

4.1 Der Kaufpreis kann Bargeld bei der Warenübernahme durch den Käufer, per Banküberweisung gegen die durch den Verkäufer erstellte Rechnung (Steuerbeleg oder Vorschussrechnung) bezahlt werden.
4.2 Im Falle der Banküberweißung erstellt der Verkäufer eine Rechnung, die er dem Käufer unverzüglich per Post zuzuschicken, oder sie ihm mit der Warenlieferung zu übergeben hat. Die Rechnungen des Käufers sind innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Erstellung fällig. Im Falle eines Verzuges mit der Rechnungsbezahlung ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Verzugszinsen in Höhe von 0,1% aus dem geschuldeten Betrag für jeden Tag des Verzuges zuzurechnen. Gleichzeitig ist der Verkäufer berechtigt, einseitig den vereinbarten Zahlungskalender (Fälligkeit, Art der Bezahlung, usw.) zu ändern.

 

4.3 Im Falle eines Verzuges mit der Rechnungsbezahlung, die länger als 30 Tage ist, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und die schon gelieferte Ware zurückzuverlangen. Sein Recht auf den Schadenersatzanspruch bleibt hiermit unberührt.
4.4 Im Fall eines jeden Verzuges mit der Rechnungsbezahlung ist der Verkäufer berechtigt, die ganze Forderung gegenüber dem Käufer an den Dritten abzutreten und für diesen Fall findet der Artikel VII Absatz 7.4. dieser Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

V. Verantwortung für den Schaden an Waren und Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Schadensgefahr an der Ware geht auf den Käufer zum Augenblick der Bestätigung über die Übernahme von Waren über.
5.2 Die Ware bleibt das Eigentum des Verkäufers bis zum Augenblick der vollständigen Bezahlung der Warenlieferung, einschl. der zusammenhängenden Kosten (Mehrwertsteuer, Transport-, Packungskosten, usw.)

VI. Garantie und Haftung

6.1 Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine Garantie der Warenqualität (nach dem Vertrag), die sich auf 6 Monate beläuft, ab dem Tag der Warenlieferung. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Abnutzung von Waren, die durch ihre übliche Benutzung verursacht wird.
6.2 Die Warenmängel, die bei der Warenübernahme festzustellen sind, sind durch den Käufer schriftlich bei dem Verkäufer innerhalb von 5 Tagen ab dem Tage der Warenlieferung geltend zu machen. Die Geltendmachung hat das Datum der Warenlieferung, Rechnungsnummer, Warenherstellungsnummer, Mangelbeschreibung und Art der geltend gemachten Ansprüche zu beinhalten.
6.3 Der Verkäufer verantwortet nicht für die Beschädigung von Waren, die durch die ungeeignete oder unangemessene Benutzung verursacht worden ist.

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